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Griffins ohne Bundesliga Football in 2020

Seit Beginn der Pandemie gab es in Football Deutschland zunächst einmal Stillstand und eine Saisonverschiebung in der German Football League. Dem folgten wochenlange Abstimmungen, juristische Prüfungen und Streitigkeiten sowie gefühlt unendlicher Schriftverkehr zwischen dem Verband und den Bundesligisten. Dies alles aufzuführen würde den Rahmen sprengen.Vielleicht nur so viel… im Moment ist schwer zu verstehen, dass der AFVD eigentlich als Interessenvertreter seiner Vereine handeln soll.

Im Endeffekt aller Diskussionen, Verwirrungen, juristischen Scharmützeln und einer erzwungenen bedingungslosen Haftungsfreistellung für den Verband durch den Verein sowie die Bekanntgabe des Verbandes, dass in jedem Falle vollständige Lizenzgebühren zu zahlen seien, ob nun eine Saison stattfindet oder nicht, gab es eine Änderung des Lizenzstatutes.

Diese beinhaltet zwar nicht eine zuvor vereinbarte Ausstiegsoption für die Vereine ohne Sanktionen sondern verlangt nunmehr eine Lizenzrückgabe unter Vorbehalt zusätzlicher finanzieller Sanktionen bis hin zu einer möglichen Verweigerung der Lizenz für 2021. Diese Ausstiegsoption nimmt der Verein Rostock Griffins nun trotzdem wahr, denn aus mehreren Gründen, ist dies aus Sicht der Vereinsführung sowie der beteiligten Spieler, Betreuer und Coaches die einzig verantwortungsvolle Entscheidung, die man derzeit und unter den gegebenen Bedingungen treffen kann. Denn für uns steht die Gesundheit aller Beteiligten an erster Stelle…

Am heutigen Tage war der letzte Tag dieser Ausstiegsfrist und wie vom Verband gefordert, hat der Verein seine Beweggründe für den Ausstieg erläutern müssen. Wer sich dafür interessiert, kann diese gleich im Anschluss lesen. Am Ende bleibt die Hoffnung, dass die Greifen bei gleichbleibenden oder verbesserten „Corona Bedingungen“ ihren Anhängern und Sponsoren vielleicht doch noch im Herbst ein bisschen Sport bieten können…

Begründung des Ausstiegs zum besseren Verständnis der Lage:

Grundsätzliches:
Wir teilen die Einschätzung der Wissenschaft und Politik, dass uns die Corona-Pandemie noch mindestens das gesamte Jahr 2020 begleiten wird. Es wird dauerhaft ein latentes Risiko einer Infektion bestehen.
Der Schutz der Gesundheit der am Spiel- und Trainingsbetrieb beteiligten Personen (u.a. Spieler, Trainer, Betreuer, Schiedsrichter, Zuschauer, Dienstleister) steht im absoluten Vordergrund. Wir sehen es als unsere wesentliche Verantwortung an, diese Personen, die in die Aktivitäten unseres Vereins involviert sind, bestmöglich zu schützen.
Die Rahmenbedingungen, unter welchen wir im Oktober 2019 die Lizenz für die Saison 2020 beantragt und in 2020 erteilt bekommen hatten, haben sich wesentlich verändert. Damit mussten wir die Entscheidung/Willenserklärung von 2019, auch in Hinblick auf die Haftungsfragen unseres Vereins und/oder juristische Folgen komplett neu überdenken. Zudem möchten wir anmerken, dass im Zuge der Krisenbewältigung getroffene Absprachen mit der Ligaführung leider nicht so umgesetzt worden, wie zunächst vereinbart.
 
Der Rostock Griffins e.V. wird aus folgenden Gründen nicht an einem Lizenzspielbetrieb in der Saison 2020 teilnehmen. Weder die tatsächlichen noch die rechtlichen Gegebenheiten lassen eine andere Entscheidung zu.
 
Gesundheitliche und sportliche Aspekte
 
Gesundheit
Abgesehen von den allgemeinen gesundheitlichen Risiken einer Corona Infektion ist das erhöhte Verletzungsrisiko der Spieler auf Grund schlechterer bzw. verkürzter Vorbereitungszeit als erheblich anzusehen. Hinzu kommt die verkürzte Regenerationszeit in der Off-Season für die Saison 2021.
 
Derzeit kann innerhalb des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern kein geordneter Spielbetrieb abgesichert werden. Die aktuellen Vorgaben und rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus der Verordnung der Landesregierung zur Corona-Lockerungs-LVO MV und zur Änderung der Quarantäneverordnung Vom 7. Juli 2020, welche noch bis mindestens 13. August 2020 in Kraft ist.
 
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb war in Mecklenburg-Vorpommern, trotz geringer Infektionszahlen, stark limitiert. So öffneten die Fitnessstudios erst deutlich nach vielen anderen Bundesländern am 25.05.2020. Für die Griffins war ein Training im Partnerstudio sogar erst ab dem 02.06.2020 möglich. Eine Kompensation durch ein organisiertes Training war nicht möglich, da bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls die Spiel- und Sportstätten gesperrt waren und den Vereinen untersagt war, organisierte Trainings anzubieten. Bis zur letzten Änderung zum 15.06.2020 war Kontakttraining unzulässig und das Training war auf Kleingruppen mit maximal 5 Teilnehmern (Trainer inbegriffen) beschränkt, immer unter Einhaltung mit Abständen von mindestens 2 Metern.
Die Durchführung des Trainingsbetriebes normalisiert sich seit dem 10.07.2020 wieder, jedoch ist nicht von einem Auf- oder Nachholen auszugehen, so dass eine vernünftige Vorbereitung der Spieler auf den Spielbetrieb nicht möglich ist.
 
Auch die Durchführung des Wettkampfbetriebes stellt sich als schier undurchführbar dar. Die angeführte Verordnung nebst den Anlagen 21 und 22 regelt, dass sich maximal 500 Personen auf einer Sportanlage befinden dürfen. Diese Regelung ist noch bis zum 31.10.2020 in Kraft. Dies bedeutet, dass sämtliche Spieler, Trainer, Betreuer, medizinisches Personal, Organisationskräfte und Sicherheitspersonal die Zahl der Zuschauer minimiert. Durch die weitgehenden Auflagen ist ein erhöhter Aufwand an Kontroll- und Sicherheitskräften notwendig. Die Identität der Zuschauer muss registriert und die Abstandsregeln eingehalten werden. Dieses soll durch fest zugewiesene Sitzplätze realisiert werden. Die Spielstätten, die uns zur Verfügung stehen, haben ausschließlich Stehplätze oder Betonstufen, die keine festen Sitzschalen aufweisen. Diese Auflage ist daher nicht einzuhalten.
 
Eine weitere Auflage erlegt den Schiedsrichtern auf, einen Mund und Nasenschutz zu tragen. Dieses ist in unserer Sportart aus unserer Sicht nicht umsetzbar, da die Schiedsrichter größere Strecken zurücklegen und der MNS die Fähigkeiten zum Atmen erheblich einschränkt.
 
Ein letzter Punkt, der von Seiten der Landesregierung noch nicht geklärt wurde, ist die Möglichkeit eines Auswärtsteams zum Spiel anzureisen. Sämtliche Regelungen der Landesregierung haben bisher einen Spielbetrieb zwischen Teams innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern zum Gegenstand. Die Fragen von grenzüberschreitendem Spielbetrieb sind offen. Hierzu ist zu berücksichtigen, dass derzeit tagestouristische Fahrten noch bis auf weiteres untersagt sind. So lange dies klärungsbedürftig ist, kann kein Spielbetrieb gewährleistet werden.
 
Die geltenden Handlungsempfehlungen gehen zudem dahin, dass speziell im Bereich der Umkleiden und Duschen ebenfalls auf Abstände geachtet werden soll und möglichst große Umkleide- und Sanitärräume genutzt werden sollen. Dieses ist ebenfalls nicht umsetzbar. Unsere Spielstätten verfügen ausschließlich über solche Räumlichkeiten, die auf die Größe von Fußballteams ausgelegt sind. Daher würde es zu einer Stauung in den Umkleiden und Duschen mit sehr engen Körperkontakten kommen. Weiterhin kann nicht jeder Gruppe (Teams und Schiedsrichter) ein separater Duschraum angeboten werden.
 
Derzeit liegt uns außerdem noch kein genehmigtes Hygienekonzept zu einem möglichen Spielbetrieb vor. Entsprechende VORABSPRACHEN werden dazu mit den entsprechenden Entscheidungsträgern erstmals mit Datum vom 24.07.2020 geführt werden.
 
 
Wettbewerbsverzerrung
In einem Wettkampfbetrieb muss die Chancengleichheit gewahrt bleiben. Dies ist nach aktueller Lage nicht möglich und unter Einbeziehung der bisherigen heterogenen Entwicklung auch nicht für die Zukunft absehbar. Aufgrund von unterschiedlichen Corona-Verordnungen in den einzelnen Bundesländern, Landkreisen und Städten und den damit verbundenen Einschränkungen bei der Ausübung des Sports American Football, ist eine Chancengleichheit in der Vorbereitung auf die geplante verkürzte Saison 2020 nicht gewährleistet. Da einige Teams bereits seit Wochen in voller Mannschaftsstärke mit Körperkontakt trainieren dürfen, aber viele andere immer noch in Kleingruppen trainieren müssen, hat die Wettbewerbsverzerrung bereits eingesetzt.
 
Entsprechend des derzeitigen Trainingsbetriebes der Rostock Griffins wird ein Teamtraining zu „fast normalen“ Bedingungen frühestens zum 04.08.2020 möglich. Ein mehrwöchiges Training im ganzen Team ist aber notwendig, um auch Verletzungsgefahren für die Spieler und Gegner zu minimieren. Hier kommt es zudem im Vergleich zu anderen Vereinen, die ihren Vereinssitz in anderen Bundesländern haben bereits zu Wettbewerbsverzerrungen, da in anderen Bundesländern bereits seit längerem wieder im ganzen Team trainiert werden kann. Es ergeben sich deutliche Vorteile für die Teams, die bereits in Gesamtstärke trainieren dürfen/können.
 
Veränderung der Saisonlaufzeit
Ein Großteil unserer Spieler hatte ihre Urlaubsplanung schon Ende 2019 mit ihren Arbeitgebern abstimmen müssen und sich dabei an der ursprünglichen Saisonplanung (April- Anfang September) orientiert. Zudem haben sich bei einigen Spielern bedingt durch die Corona Pandemie berufliche Termine auf das dritte bzw. vierte Quartal 2020 verschoben. Damit steht uns ein nicht unwesentlicher Teil unserer Spieler spätestens ab dem 14.09.2020 nicht mehr zur Verfügung.
 
 
Wirtschaftlichkeit
 
Zuschauerzahlen / Hygieneauflagen
Die aktuelle Corona Verordnungen machen einen wirtschaftlichen Spielbetrieb auf Grund zu erwartender Hygieneauflagen, Abstandsregelungen und der Limitierungen bzgl. Zuschaueranzahl unmöglich.
Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung dürfen wie bereits erwähnt 500 Sportlerinnen und Sportler, Trainer, Betreuer, Schiedsrichter, Ordner sowie Zuschauerinnen und Zuschauer an einem Spieltag teilnehmen. Abzüglich der Sportler/-innen blieben damit maximal 380 Gäste, davon aus den Erfahrungen ca. 250 zahlende. Das entspricht etwa einem Fünftel unseres Zuschauerschnitts in 2019.
 
Unbekannt sind derzeit noch zusätzliche, notwendige und neu anfallender Kosten für Hygiene und Sicherheit sowie die Aufwendungen für einen datenschutzbezogenen Umgang mit den Daten der Teilnehmenden.
 
Finanzierung
Der Verein Rostock Griffins hat durch die Covid-19-Pandemie erhebliche wirtschaftliche Einbußen hinnehmen müssen. Aufgrund der nicht stattfindenden regulären Spielzeit sind Sponsoren abgesprungen bzw. Verträge wurden nicht wirksam, da sie eine reguläre Saisondurchführung voraussetzten. Der notwendige und geplante Etat für den Spielbetrieb konnte somit nicht aufrechterhalten werden, so dass (auch) Importspieler nicht gehalten werden konnten. Zudem fehlen Einnahmen aus Ticketing, Catering und Merchandising.
Der Verein hat staatliche Hilfen wie Soforthilfe und Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen müssen, um die laufenden Kosten zu decken. Zudem wurden ein Crowdfunding und eine Fanartikelaktion initiiert, um die Solvenz des Vereins aufrecht zu erhalten.
 
Die Durchführung einer, wenn auch verkürzten Saison, birgt für den Verein ein hohes, nicht abzuschätzendes wirtschaftliches Risiko. Dieses Risiko kann derzeit auch nicht durch Rücklagen oder Sponsoren abgefedert werden. Um keine Insolvenz des Vereins zu riskieren, bleibt nur der Rückzug aus der Saison 2020.
 
Stadionnutzung
Auf Grund der aktuellen Corona Verordnungen und dem noch nicht bekannten Spielplan ist es bis heute nicht möglich, die Spieltage seriös zu planen. Entsprechend ist auch eine Reservierung des Stadions nicht möglich. Zudem sind durch die ebenfalls möglichen startenden Spielzeiten der anderen Sportarten schon heute nicht alle Platzzeiten verfügbar bzw. existieren schon lange geplanten Reservierungen der anderen Sportarten, die nun auch durch Dritte wahrgenommen werden. Außerdem verfügen die Sportstätten der Griffins über keine Flutlichtanlage, so dass Spiele im Spätherbst kaum realisierbar sind.
 
Finanzielles Risiko bei Spielabsagen
Auf Grund der aktuellen Pandemiesituation muss das Risiko eines lokalen Lockdowns bzw. eines Coronafalls im Umfeld oder innerhalb des Teams betrachtet werden. Hier gibt es zum einen nach unserem Kenntnisstand keine detaillierte und verbindliche Regelung bzgl. mögliche Verfahrensweisen/Strafen von Seiten des AFVD´s und zum anderen erschwert dieses Risiko es wesentlich, die Vermarktung der Spieltage einer möglichen Saison im Herbst 2020 anzugehen uns durchzuführen.
 
Fazit
An einem verkürzten/verzerrten GFL2 Spielbetrieb 2020 nicht teilzunehmen ist somit die einzige verantwortungsvolle Position in diesen für den gesamten Sport schwierigen Zeiten. Das Festhalten an einem wie auch immer gearteten Wettkampfbetrieb wäre fahrlässig in Bezug auf die Gesundheit der Teilnehmer und die finanzielle Entwicklung des Vereins.


 
 
 
                                                                              
                                                                                                              Putzier            im Original gezeichnet             
Rostock, 23.07.2020                                                         _________________________________________
                                                                                              Unterschrift Vorstand nach BGB